Dossier 2016 · Medienmitteilung
Umsetzung der Ausschaffungsinitiative: strenger als angekündigt
Bestandsdatum
Zahlenvergleich aus dem Abstimmungskampf: die 2010 genannte Grössenordnung gegenüber der Schätzung zum verabschiedeten Umsetzungsgesetz.
Die Mitteilung vom 2. Februar 2016, gezeichnet von Stefan Egli, setzte an einem einzigen Punkt an: dem Vergleich zweier Zahlen.
Der Vergleich, um den es ging
Im Abstimmungskampf zur Ausschaffungsinitiative von 2010 war die Grössenordnung von rund 1500 zusätzlichen Ausschaffungen pro Jahr genannt worden. Für das 2015 vom Parlament verabschiedete Umsetzungsgesetz kam eine Schätzung auf bis zu 3800 Landesverweisungen jährlich.
Daraus zog die Mitteilung den Schluss, dass die parlamentarische Umsetzung strenger ausgefallen sei als das, was die Initiantinnen und Initianten sechs Jahre zuvor in Aussicht gestellt hatten — und dass der Vorwurf, der Volkswille sei nicht umgesetzt worden, an den Zahlen scheitere.
Was die Zahlen leisten und was nicht
Beide Werte sind Schätzungen, keine Zählungen. Die Zahl von 2010 stammt aus dem Abstimmungskampf, die spätere aus einer Modellrechnung zum Gesetzestext. Sie beruhen auf unterschiedlichen Annahmen darüber, welche Verurteilungen den Katalog erfüllen und in welchem Anteil der Fälle eine Ausnahme greift.
Belastbar ist der Vergleich damit in der Richtung, nicht in der Höhe: Das Umsetzungsgesetz erfasst mehr Fälle als die 2010 kommunizierte Erwartung. Wie viele es tatsächlich sind, weisen erst die kantonalen Kriminalstatistiken der Folgejahre aus.
Einordnung
Der Vorwurf der Nichtumsetzung war eines der zentralen Argumente im Abstimmungskampf. Die Mitteilung ist im Bestand deshalb weniger als Zahlenquelle interessant denn als Beleg dafür, an welchem Punkt die Auseinandersetzung geführt wurde.
Der geltende Rechtszustand seit dem 1. Oktober 2016 ist auf der Seite zur Härtefallklausel beschrieben.