- 01 Direkte Demokratie Volksinitiative und Referendum als Instrumente der Mitbestimmung.
- 02 Rechtsstaat Die Bindung staatlicher Macht an das Recht und die Gewaltenteilung.
- 03 Grundrechte Der Schutz individueller Freiheit gegenüber staatlichen Eingriffen.
- 04 Migrationsrecht Landesverweisung, Härtefallklausel und die Praxis des Bundesgerichts.
- 05 Glücksspielrecht Regulierung des Geldspielmarktes und Massnahmen zum Spielerschutz.
- 06 Dossier 2016 Der dokumentierte Bestand zur Abstimmung vom 28. Februar 2016.
Volksinitiative, Referendum und die Fristen dazwischen
Volksinitiative Schweiz: Ablauf, Unterschriften und Abstimmung
Die Volksinitiative Schweiz ist das schärfste Instrument, das die Bundesverfassung den Stimmberechtigten in die Hand gibt. Der Ablauf einer Volksinitiative steht in Artikel 138 bis 142 der Bundesverfassung und im Bundesgesetz über die politischen Rechte: 100 000 Personen können verlangen, dass der Verfassungstext geändert wird, und die Stimmbevölkerung entscheidet darüber an der Urne.
Diese Seiten erläutern, wie der Ablauf einer Volksinitiative im Einzelnen aussieht, unter welchen Bedingungen Unterschriften sammeln überhaupt gültig ist und weshalb Abstimmung und Ständemehr zwei getrennte Hürden sind.
Wer die Volksinitiative Schweiz nur als Abstimmungstermin kennt, übersieht die längere Hälfte: Zwischen der Vorprüfung des Textes und dem Urnengang liegen in der Regel mehrere Jahre.
Neben den Grundlagen zum Verfassungs- und Verfahrensrecht dokumentiert die Seite einen abgeschlossenen Bestand: die Unterlagen zur eidgenössischen Abstimmung vom 28. Februar 2016 über die Durchsetzungsinitiative. Sie sind hier als zeitgenössische Quellen abgelegt, nicht als aktuelle Positionen.
Erläutert werden ausserdem laufende Fragen des Migrationsrechts und die Regulierung des schweizerischen Geldspielmarktes.
Referenz-Index
Volksinitiative Schweiz: der Ablauf von der Idee bis zum Urnengang
Der Weg beginnt mit der amtlichen Vorprüfung des Initiativtextes bei der Bundeskanzlei. Erst danach darf ein Komitee mit dem Unterschriften sammeln beginnen. Ab diesem Datum läuft die Frist von 18 Monaten, innerhalb derer 100 000 gültige Unterschriften zusammenkommen und von den Wohngemeinden bescheinigt sein müssen.
Kommt die Initiative zustande, prüfen Bundesrat und Parlament sie auf Einheit der Form und der Materie sowie auf Vereinbarkeit mit zwingendem Völkerrecht. Das Parlament kann einen Gegenvorschlag beschliessen. Erst am Schluss steht die Abstimmung, und dort gelten Abstimmung und Ständemehr als zwei voneinander unabhängige Bedingungen.
Nach dem Ja
Was auf eine angenommene Initiative folgt
Mit dem Urnengang ist eine Volksinitiative nicht umgesetzt, sondern erst in die Verfassung geschrieben. Ein Verfassungsartikel wirkt selten unmittelbar; er braucht ein Ausführungsgesetz, und dieses Gesetz schreibt das Parlament — dasselbe Parlament, das die Vorlage zuvor häufig abgelehnt hat.
Hier entsteht der wiederkehrende Konflikt der schweizerischen Rechtsetzung: Die Initiantinnen erwarten eine wortgetreue Umsetzung, das Parlament ist zugleich an das übrige Verfassungsrecht und an das Völkerrecht gebunden. Wo beides nicht deckungsgleich ist, entsteht ein Gesetz, das den Auftrag erfüllt und den Erwartungen widerspricht.
Eine Frist für die Umsetzung nennt die Verfassung nur in Einzelfällen, meist als Übergangsbestimmung im Initiativtext selbst. Läuft sie ab, ohne dass ein Gesetz in Kraft ist, folgt daraus keine Sanktion — der Streit verlagert sich dann auf die politische Ebene, gelegentlich in Gestalt einer zweiten Initiative.
100 000 Unterschriften
Unterschriften sammeln und die Frist von 18 Monaten
Gültig ist eine Unterschrift nur von einer stimmberechtigten Person, auf einem Bogen, der die Gemeinde und den Kanton korrekt ausweist, und nur, solange die Frist läuft. Wer Unterschriften sammeln lässt, muss die Bogen anschliessend den Gemeinden zur Stimmrechtsbescheinigung vorlegen — ein Verwaltungsschritt, der Wochen dauern kann und in der Praxis einen guten Teil der 18 Monate verbraucht.
Die Zahl 100 000 ist seit 1977 unverändert, die Zahl der Stimmberechtigten hat sich seither jedoch deutlich erhöht. Gemessen an der Bevölkerung ist die Hürde für den Ablauf einer Volksinitiative damit über die Jahre gesunken.
Zwei Mehrheiten
Abstimmung und Ständemehr an der Urne
Eine Änderung der Bundesverfassung braucht das Volksmehr und das Ständemehr. Bei der Abstimmung zählt zuerst die Summe aller gültigen Stimmen im Land; danach wird pro Kanton ausgezählt, wie dort entschieden wurde. Abstimmung und Ständemehr können auseinanderfallen, und genau das hat in der Schweizer Geschichte mehrfach über eine Vorlage entschieden.
Sechs Kantone zählen aus historischen Gründen je eine halbe Standesstimme. Eine Volksinitiative Schweiz gilt erst dann als angenommen, wenn beide Mehrheiten zusammenkommen.
Neu erschienen
Aktuelle Erläuterungen
Glücksspielrecht
Regulierte Anbieter und die Konzession dahinter
Seit dem Geldspielgesetz von 2019 darf online nur anbieten, wer eine Standortkonzession für eine Spielbank in der Schweiz hält und diese um eine Erweiterung für den Netzbetrieb ergänzen lässt. Wer einen einzelnen Anbieter einordnen will, erkennt das Muster an der Trennung von Markenauftritt und Zulassung — etwa an den Casino777 Erfahrungen von besteonlinecasinos.ch, wo ein internationaler Auftritt an einer inländischen Konzessionärin hängt.
Bestand
Dossier 2016
Unterlagen zur eidgenössischen Abstimmung vom 28. Februar 2016 über die Durchsetzungsinitiative, abgelegt mit ihrem ursprünglichen Datum.
| Datum | Gegenstand | Anmerkung |
|---|---|---|
| 28.02.2016 | Ein wichtiger Sieg, aber nur ein Etappensieg | Am Abstimmungssonntag veröffentlichte Mitteilung des Trägerkomitees. Sie wurde von zahlreichen Redaktionen aufgegriffen und ist deshalb der meistverlinkte Einzeltext des Bestands. |
| 02.02.2016 | Umsetzung der Ausschaffungsinitiative: strenger als angekündigt | Zahlenvergleich aus dem Abstimmungskampf: die 2010 genannte Grössenordnung gegenüber der Schätzung zum verabschiedeten Umsetzungsgesetz. |
| 25.01.2016 | Die fünf meistverbreiteten Behauptungen aus dem Extrablatt | Gegenüberstellung aus dem Abstimmungskampf: fünf Aussagen des Extrablatts, jeweils mit der Entgegnung des Trägerkomitees und der überprüfbaren Rechtslage. |
| 18.01.2016 | Medienmitteilung vom 18. Januar 2016 | Frühe Mitteilung der Kampagnenphase. Der vollständige Wortlaut ist im vorliegenden Bestand nicht gesichert; verzeichnet sind Datum, Absender und Gegenstand. |
| 15.01.2016 | Aktionsformen des Trägerkomitees | Zusammenfassung der Beteiligungsformen aus vier einzelnen Kampagnenseiten. Kontaktdaten und Anmeldeformulare der damaligen Kampagne sind nicht Teil dieses Verzeichnisses. |
Häufige Fragen
Wie viele Unterschriften braucht eine Volksinitiative?
100 000 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten, gesammelt innerhalb von 18 Monaten ab der amtlichen Vorprüfung des Initiativtextes. Die Bogen müssen vor der Einreichung von der jeweiligen Wohngemeinde bescheinigt werden, was in der Praxis einen erheblichen Teil der Frist beansprucht.
Was bedeutet das Ständemehr bei einer Abstimmung?
Eine Verfassungsänderung braucht zwei Mehrheiten: die Mehrheit aller gültigen Stimmen im Land und die Mehrheit der Kantone. Sechs Kantone zählen historisch bedingt je eine halbe Standesstimme. Eine Vorlage kann damit am Volksmehr scheitern, obwohl sie das Ständemehr erreicht — und umgekehrt.
Kann das Bundesgericht ein Bundesgesetz aufheben?
Nein. Artikel 190 der Bundesverfassung verpflichtet das Bundesgericht, Bundesgesetze und Völkerrecht anzuwenden. Es prüft kantonales Recht auf Verfassungsmässigkeit, kann aber ein Bundesgesetz nicht kassieren. Es kann lediglich feststellen, dass eine Norm der Verfassung widerspricht, und sie dennoch anwenden.
Worauf bezieht sich das Dossier 2016?
Auf die eidgenössische Abstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer». Der Bestand umfasst Argumentarien, Medienmitteilungen und Materialien, die im damaligen Abstimmungskampf veröffentlicht wurden.