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Trägerschaft

NGO Schweiz — Zivilgesellschaft, Verein und Trägerschaft

Wer in der Schweiz politisch mitwirkt, ohne Partei oder Behörde zu sein, tut es fast immer als Verein. Die Rechtsform ist schlicht — was daraus entsteht, reicht von einem Quartierverein bis zu einem Bündnis von mehreren Dutzend Organisationen.

Graue Archivschachteln auf Metallregalen in einem Aktenraum

Am Anfang steht eine Frage der Rechtsform, wenn man NGO Schweiz im Überblick beschreiben will. Das Schweizer Recht kennt keinen Status «Nichtregierungsorganisation». Organisationen der Zivilgesellschaft wählen deshalb den Verein oder die Stiftung, und der Unterschied zwischen beiden entscheidet darüber, wie sie geführt werden.

NGO Schweiz: Verein und Trägerschaft im Überblick

Der Verein nach Artikel 60 des Zivilgesetzbuchs entsteht durch Statuten und den Willen, sich körperschaftlich zu organisieren — ohne Eintrag im Handelsregister, ohne Mindestkapital. Er ist damit die niederschwelligste Rechtsform des Landes und der Grund, weshalb NGO Schweiz in aller Regel Vereine sind.

Praktisch ergibt das eine Landschaft aus Vereinen, von denen die wenigsten im Handelsregister erscheinen; NGO Schweiz im Überblick bleibt deshalb eine Schätzung.

Die Stiftung dagegen widmet ein Vermögen einem festen Zweck und untersteht einer Aufsichtsbehörde. Sie ist träger, aber verbindlicher. Verein und Trägerschaft fallen bei einer Stiftung auseinander: Der Stiftungsrat verwaltet, er ist nicht die Mitgliedschaft.

Organisationen der Zivilgesellschaft in der politischen Arbeit

An der Rechtsetzung wirken Organisationen der Zivilgesellschaft auf mehreren Ebenen mit. In der Vernehmlassung nehmen sie zu Gesetzesentwürfen Stellung. Bei Volksinitiativen und Referenden treten sie als Mitträger auf. Vor Gericht führen einzelne von ihnen Verfahren, wo ein Verbandsbeschwerderecht besteht.

Diese Mitwirkung ist kein Sonderrecht, sondern folgt aus der Vereinigungsfreiheit nach Artikel 23 der Bundesverfassung und den politischen Rechten nach Artikel 34. Zur Systematik der Grundrechte gehört sie ebenso wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Finanzierung und Gemeinnützigkeit

Vereine finanzieren sich über Mitgliederbeiträge, Spenden, Leistungsaufträge der öffentlichen Hand und Beiträge von Stiftungen. Wer als gemeinnützig anerkannt ist, wird von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreit, und Zuwendungen an ihn sind für die spendende Person abzugsfähig. Die Anerkennung erteilen die kantonalen Steuerverwaltungen, nicht der Bund.

Politische Tätigkeit und Gemeinnützigkeit stehen dabei in einem Spannungsverhältnis: Eine überwiegend politische Zwecksetzung kann die Anerkennung ausschliessen. Die Praxis der Kantone ist uneinheitlich, und die Abgrenzung zwischen sachbezogener Öffentlichkeitsarbeit und politischer Werbung wird im Einzelfall entschieden.

Aufsicht und Rechenschaft

Ein Verein legt gegenüber seinen Mitgliedern Rechenschaft ab, eine Stiftung gegenüber einer Aufsichtsbehörde. Wer Spenden von einer breiteren Öffentlichkeit einwirbt, unterstellt sich in der Praxis zusätzlich einer freiwilligen Zertifizierung, weil sie den Zugang zu institutionellen Geldgebern erleichtert. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht.

Mitwirkung im Rechtsetzungsverfahren

Der wirksamste Zugang der Zivilgesellschaft zur Gesetzgebung liegt nicht im Abstimmungskampf, sondern früher: in der Vernehmlassung. Bevor der Bundesrat eine Vorlage ans Parlament überweist, gibt er sie in ein förmliches Anhörungsverfahren, an dem Kantone, Parteien und interessierte Organisationen schriftlich teilnehmen. Die Eingaben werden veröffentlicht und in einem Ergebnisbericht ausgewertet.

Wer dort mit belegten Einwänden auftritt, verschiebt den Text häufiger als wer später eine Kampagne führt. Der Grund ist banal: In der Vernehmlassung ist der Entwurf noch verhandelbar, im Abstimmungskampf ist er fixiert und die Frage lautet nur noch ja oder nein.

Das Verbandsbeschwerderecht

Einzelne Organisationen verfügen über ein besonderes Beschwerderecht, mit dem sie Verfügungen anfechten können, ohne selbst betroffen zu sein. Es besteht nur, wo ein Gesetz es ausdrücklich vorsieht, etwa im Umwelt- und Natur- und Heimatschutzrecht, und nur für Organisationen, die auf einer Liste des Bundesrats geführt werden und seit mindestens zehn Jahren bestehen.

Das Instrument ist politisch umstritten und war bereits Gegenstand einer eigenen Volksabstimmung. Für die Frage, was eine NGO Schweiz rechtlich tun kann, ist es der schärfste verfügbare Hebel — und zugleich der am engsten begrenzte, weil er nur in wenigen Sachgebieten überhaupt existiert.

Die Trägerschaft des Komitees von 2016

Für die Abstimmung vom 28. Februar 2016 schlossen sich rund sechsundfünfzig Organisationen zu einem gemeinsamen Komitee gegen die Durchsetzungsinitiative zusammen. Vertreten waren Menschenrechts-, Kirchen-, Gewerkschafts-, Jugend- und Migrationsorganisationen. Es handelte sich um eine Trägerschaft für eine einzelne Vorlage, nicht um eine dauerhafte Organisation.

Solche Zweckbündnisse sind in der Schweizer Abstimmungspraxis üblich: Verein und Trägerschaft bleiben getrennt, jede beteiligte Organisation behält ihre eigene Rechtspersönlichkeit, und das Komitee löst sich nach dem Urnengang wieder auf. Die zeitgenössischen Unterlagen dazu liegen im Dossier 2016.

Häufige Fragen

Was ist eine NGO im schweizerischen Recht?

Es gibt keinen eigenen Rechtsstatus. Die meisten Organisationen sind Vereine nach Artikel 60 ff. ZGB oder Stiftungen nach Artikel 80 ff. ZGB. Der Begriff NGO beschreibt die Funktion — nichtstaatlich, nicht gewinnorientiert, gemeinnützig tätig — nicht die Rechtsform.

Wie entsteht ein Abstimmungskomitee?

Meist als Zusammenschluss bestehender Organisationen für eine einzelne Vorlage, ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Trägerschaft und Verantwortlichkeiten regelt eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten; die Finanzierung läuft in der Regel über eine der beteiligten Organisationen.

Müssen politische Komitees ihre Finanzierung offenlegen?

Seit dem revidierten Bundesgesetz über die politischen Rechte gelten Transparenzpflichten für Abstimmungskampagnen ab einer bestimmten Aufwandschwelle. Für die Kampagnen des Jahres 2016 galten diese Regeln noch nicht.