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Dossier 2016 · Argumentation

Die fünf meistverbreiteten Behauptungen aus dem Extrablatt

Bestandsdatum

Gegenüberstellung aus dem Abstimmungskampf: fünf Aussagen des Extrablatts, jeweils mit der Entgegnung des Trägerkomitees und der überprüfbaren Rechtslage.

Im Januar 2016 verschickte die Initiantenpartei ein «Extrablatt» an alle Haushalte. Das Trägerkomitee stellte fünf Aussagen daraus seiner eigenen Darstellung gegenüber. Die Zusammenstellung ist hier als zeitgenössische Argumentation dokumentiert; die Rechtslage lässt sich unabhängig davon nachprüfen.

Erste Aussage: der Volkswille sei nicht umgesetzt worden

Das Extrablatt hielt fest, Bundesrat und Parlament hätten sich geweigert, die Ausschaffungsinitiative umzusetzen; nach fünf Jahren sei kein Gesetz in Kraft.

Nachprüfbar ist: Das Parlament verabschiedete das Umsetzungspaket am 20. März 2015. Es trat am 1. Oktober 2016 in Kraft — nach der Abstimmung, aber die Verzögerung folgte aus der laufenden Referendumsfrist und der Vorlage selbst, nicht aus einer Weigerung.

Zweite Aussage: es gehe nur um Schwerkriminelle

Der Deliktskatalog der Initiative umfasste neben schweren Delikten auch Tatbestände wie Hausfriedensbruch in Verbindung mit Sachbeschädigung oder den unrechtmässigen Bezug von Sozialleistungen, sofern innerhalb von zehn Jahren eine zweite Verurteilung hinzukam.

Damit erfasste die Vorlage Konstellationen, die keine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Die Aussage traf für einen Teil des Katalogs zu, nicht für den Katalog als Ganzes.

Dritte Aussage: Gerichte würden weiterhin entscheiden können

Der Text der Initiative sah eine zwingende Rechtsfolge ohne Einzelfallprüfung vor. Genau darin bestand der Unterschied zum parlamentarischen Umsetzungsgesetz, das in Artikel 66a Absatz 2 eine eng gefasste Ausnahme enthält.

Vierte Aussage: es entstünden keine Konflikte mit dem Völkerrecht

Die Vorlage hätte in Konstellationen geführt, in denen eine zwingende Landesverweisung mit dem Schutz des Familienlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention kollidiert. Die Initiative schloss die Abwägung aus, die dieser Schutz voraussetzt.

Fünfte Aussage: die Statistik belege den Handlungsbedarf

Die im Extrablatt abgebildete Grafik stellte absolute Zahlen ohne Bezugsgrösse dar. Aussagekräftig wären Quoten je Bevölkerungsgruppe unter Berücksichtigung von Alters- und Sozialstruktur gewesen.

Einordnung

Die Zusammenstellung ist eine Kampagnenschrift und als solche parteilich. Ihre Einzelaussagen sind gleichwohl überprüfbar, weil sie sich auf den Initiativtext und auf geltendes Recht beziehen. Die Systematik dahinter beschreibt die Seite zu den Argumenten im Abstimmungskampf; die heutige Rechtslage die Seite zur Härtefallklausel.

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