Unsere Demokratie.
Das Parlament hat seine rechtsstaatliche Verantwortung wahrgenommen, indem mit der Härtefallklausel in Ausnahmefällen die persönlichen Umstände von Einzelnen berücksichtigt werden können. Die Durchsetzungsinitiative hingegen foutiert sich um diesen rechtstaatlichen Grundsatz, degradiert unsere Richterinnen und Richter zu Vollstreckungsbeamten und schliesst das Bundesgericht in gewissen Fällen sogar gänzlich aus. Die Initiative erklärt sich gleichermassen zur Gesetzgeberin und Richterin und verhöhnt somit die Gewaltenteilung unserer Demokratie – sie ist ein Affront gegenüber Parlament und Justiz.
Unsere Rechte und Freiheiten.
In der Schweiz sind die Grundrechte und -freiheiten nebst der Bundesverfassung zusätzlich durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt. Die Durchsetzungsinitiative führt zu systematischen Verletzungen der EMRK und riskiert damit, dass die Schweiz aus der Konvention und aus dem Europarat austreten muss. Mit einer Kündigung der EMRK wäre der langfristige Schutz unserer Rechte und Freiheiten in der Schweiz gefährdet, denn die Bundesverfassung – und damit auch die Grundrechte – können jederzeit mit einer einzigen Abstimmung geändert werden. Aus diesem Grund ist die EMRK die einzige langfristige Garantie des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz. Bei Annahme der Initiative sind auf Dauer nur zwei Szenarien möglich: die Schweiz tritt aus der EMRK aus oder die Durchsetzungsinitiative bleibt praktisch wirkungslos. Klar ist, dass beide Szenarien den Initianten in die Hände spielen, während die Folgen für die Schweiz verheerend sind.
Unser Rechtsstaat.
Die Durchsetzungsinitiative will die Grundpfeiler unseres Rechtsstaats zum Einsturz bringen: die Abwägung im Einzelfall, die Gewaltenteilung, die Verhältnismässigkeit, das Ermessen der Richterinnen und Richter und die Grundrechte jedes Einzelnen. Sie verwandelt den Rechtsstaat in einen Willkürstaat, denn eine Einschränkung des Grundrechtsschutz und die verursachte Rechtsunsicherheit treffen uns alle.
Unser Wohlstand.
Die Durchsetzungsinitiative sucht explizit und bewusst den offenen Konflikt mit internationalen Verträgen, die unsere Sicherheit und unseren Wohlstand gewährleisten. Sie ignoriert die Europäische Menschenrechtskonvention und damit unsere Grundfreiheiten. Und sie verstösst mit voller Absicht gegen das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU, womit sich die Schweiz europapolitisch weiter ins Abseits stellt. Was die Initiative ebenfalls schafft: massive und anhaltende Rechtsunsicherheit. Dies schadet dem Ruf der Schweiz als Wirtschaftstandort nachhaltig. Und schliesslich trifft die Durchsetzungsinitiative nicht nur kriminelle Ausländer: ohne Härtefallklausel werden auch anständige, steuerzahlende Ausländerinnen und Ausländer automatisch ausgewiesen, wenn sie etwa bei Sozialversicherungen (beispielsweise bei der Pensions- oder Krankenkasse) versehentlich eine falsche Angabe machen. Dieses Risiko und diese Rechtsunsicherheit wird Menschen ohne Schweizer Pass dazu bewegen, ihren Steuersitz ins Ausland zu verlegen und ihr Geld anderswo zu investieren.